Weitere Informationen für Ärzte & Ärztinnen

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Quarantäne, aber keine Symptome

Hier wird zuerst keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt, auch wenn es ein positives Ergebnis auf SARS-CoV-2 getestete Arbeitnehmer gibt, die keinerlei Symptome zeigen. Das Gehalt wird weiter gezahlt und der Arbeitgeber wird durch das Infektionsschutzgesetz entschädigt. Der behördliche Bescheid über die Quarantäneanordnung ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Sollte der symptomfreie Arbeitnehmer dennoch in der Quarantäne erkranken, besteht von da ab Arbeitsunfähigkeit, die ein Arzt bescheinigen muss.

Auch wer vorsorglich durch den Arbeitgeber gebeten wird zu Hause zu bleiben bis ein Testergebnis vorliegt, kann keine AU-Bescheinigung vom Arzt erhalten, wenn er nicht krank ist.

Quarantäne und Symptome

Bei Krankheitssymptomen und einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus stellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus. Die Fortzahlung des Gehaltes erfogt durch den Arbeitgeber.

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