Versicherungsschutz für Corona-Impfstoffe

Versicherungsschutz für Corona-Impfstoffe

Corona Impfungen: Neues Risiko für Ärzte und Apotheker

Mit der Aufnahme von Corona-Impfungen in Arztpraxen ist für Praxisinhaber und Apotheken ein neues Risiko entstanden. Denn die Vakzine gehören bis zur Verimpfung der Bundesrepublik.

Theoretisch kann der Bund also beim Verderb seiner Impfstoffe in Apotheken oder Praxen Ansprüche geltend machen. Im Augenblick ist zwar nicht davon auszugehen, dass dies in größerem Umfang stattfinden wird, völlig auszuschließen sind künftige Forderungen aber auch nicht.

Deshalb bieten unsere Versicherungsspezialisten einen Versicherungsschutz für solche Schäden von bis zu 100.000 Euro pro Schadensfall und bis zu 200.000 Euro pro Jahr – und das beitragsfrei bei Abschluss einer Apotheken- oder Praxisversicherung.

Einen subsidären Haftungsschutz gibt es übrigens auch für an Impfzentren abgestellte Apothekenmitarbeiter. Wir informieren Sie gerne.

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