Entlastungen bei Steuern & Sozialversicherungsbeiträgen

Entlastungen bei Steuern & Sozialversicherungsbeiträgen

Sofortige Liquiditätssicherung

  • Setzen Sie Ihre Steuervorrauszahlungen herab. Also Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Ausgenommen davon sind Lohnsteuer und Kapitalertragssteuern.
  • Beantragen Sie Steuerstundung für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
  • Beantragen Sie die Stundung für Sozialversicherungsbeiträgen
  • Widerrufen Sie ggf. den Lastschrifteneinzug

Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus" zum Download

ACHTUNG! Keine Stundung bei Lohnsteuer und Kapitalertragssteuern.

Antwort Corona Informationen

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