Entlastungen bei Steuern & Sozialversicherungsbeiträgen

Sofortige Liquiditätssicherung
- Setzen Sie Ihre Steuervorrauszahlungen herab. Also Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Ausgenommen davon sind Lohnsteuer und Kapitalertragssteuern.
- Beantragen Sie Steuerstundung für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
- Beantragen Sie die Stundung für Sozialversicherungsbeiträgen
- Widerrufen Sie ggf. den Lastschrifteneinzug
Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus" zum Download
ACHTUNG! Keine Stundung bei Lohnsteuer und Kapitalertragssteuern.
Antwort Corona Informationen
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